Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Eidgenössisches Volksmusikfest 2027 (AGB)
Verein Eidgenössisches Volksmusikfest 2027, 9450 Altstätten SG
1. Allgemeine Bestimmungen
- Das Eidgenössische Volksmusikfest 2027 ist eine Veranstaltung des Vereins Eidgenössisches Volksmusikfest 2027 Altstätten, im Folgenden „Veranstalter“ oder “EVMF” genannt.
- Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
- Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in für eigene Kommunikationszwecke (Newsletter, etc.) nutzen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Eine Weitergabe erfolgt nur soweit dies für die Vertragsabwicklung, den Betrieb der Veranstaltung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Besuchende und alle Vertragspartner des Veranstalters.
- Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
- Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
2. Programm
2.1 Musikprogramm
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte.
2.2 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
Die Veranstaltungsbesucher/-innen werden darauf hingewiesen, dass vor/während/nach der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten ohne Entschädigung kommerziell genutzt und verwertet, insb. live ausgestrahlt, werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung nehmen die Besuchenden zur Kenntnis, dass Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt und für Kommunikations- und Dokumentationszwecke verwendet werden können.
3. Zugang zum Festdorf und zu den Konzerten
3.1 Sicherheit
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang Festgelände während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung entschädigungslos von dieser auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere auch aufgrund möglicher behördlicher Vorgaben, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung von ZU oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt. Der Ausschluss kann sich auf eine einzelne Veranstaltung oder das gesamte EVMF beziehen.
- Das Mitbringen von Glaswaren, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
- Der Veranstalter übt auf dem gesamten Festgelände das Hausrecht aus.
3.2 Eintritt
- Mit dem Erwerb des Tickets erhalten Sie ein widerrufliches Besuchsrecht zur Veranstaltung.
- Die Eintrittskarte wird an den offiziellen Eingängen zu den Vortragslokalen kontrolliert und allenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Mit einem Ticket für den Gala-Abend ist der Zutritt zu den jeweiligen Locations unter den in 3.1 genannten Bedingungen gewährleistet. Für sämtliche Locations und Events, welche mit dem 3-Tages-Pass zugänglich sind, ist der Einlass nicht garantiert, resp. nur bei verfügbarer Kapazität möglich.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
3.3 Rückerstattungsanspruch
- Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Jegliche Haftung des Veranstalters für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Terrorereignisse, Streiks, Kriegshandlungen, technische Ausfälle oder andere ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Ereignisse.
3.4 Ticketweitergabe
- Tickets dürfen privat weitergegeben werden. Der gewerbliche Weiterverkauf ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
4. Datenschutz
- Der Veranstalter kann die Daten des/des Erwerbers/in aus dem Ticket-Verkauf und der -Verwendung speichern, verarbeiten und für eigene Kommunikationszwecke verwenden. Eine Weitergabe von Personendaten erfolgt nur soweit dies für die Vertragsabwicklung, den Betrieb der Veranstaltung, die Nutzung eingesetzter Dienstleister oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige aufgrund von behördlichen Vorgaben bei der Zutritts- Registration erhobenen Personendaten nach 14 Tagen zu löschen.
- Mit dem Erwerb von Tickets bestätigen Sie, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.
5. Haftung
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die Besuchenden oder Standbetreibern durch Dritte verursacht werden.
- Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstande nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem EVMF an den Polizeistützpunkt in Altstätten übergeben.
- Für Minderjährige sind die erziehungsberechtigten Personen verantwortlich.
6. Schadenersatz
- Schadenersatzanspruche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Zahlungskonditionen
- Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 60 Tagen.
- Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet.
8. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
- Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Nebenabreden werden keine vorgenommen.
- Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
- Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller das Eidgenössische Volksmusik betreffenden Verträge.
- Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Altstätten SG vereinbart.
- Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketcorner-Ticketsystems unter ticketcorner.ch/helpcenter.



